Sicherheitsmäßige Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern

Zu der Loyalitätserklärung muss der Einbürgerungsbewerber auch die sogenannte “Unterrichtung über die sicherheitsmäßige Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern gemäß §3 Abs. 4 Landesverfassungsschutzgesetz (LVGS)” unterschreiben. Diese beinhaltet folgendes:
Es liegt nicht im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, die deutsche Staatsangehörigkeit an Personen zu verleihen, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines deutschen Landes gefährden. Bei [...]