Gebühren für die Einbürgerung
Die Gebühren für eine Einbürgerung (Ermessenseinbürgerung oder Anspruchseinbürgerung) betragen 255.- € pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51.- € pro Kind.
Hinweis: Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.
Dies muss man bei den deutschen Behörden bezahlen. Es fallen jedoch zusätzliche Kosten für die Beschaffung [...]
