Möglichkeiten der Einbürgerung
Nach deutschem Gesetz gibt es im Wesentlichen 3 Rechtsgrundlagen für eine Einbürgerung. Diese sind:
- Ermessenseinbürgerung nach §8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Einbürgerung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers nach §9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Anspruchseinbürgerung nach §10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Ermessenseinbürgerung nach §8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Die Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung sind:
- Es muss ein 8jähriger regelmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland nachgewiesen werden. Für die Miteinbürgerung des Ehegatten ist eine Aufenthaltszeit von 4 Jahren bei einer Ehebestandszeit von 2 Jahren ausreichend. Ausnahmen gibt es für ehemalige deutsche Staatsangehörige und Asylberechtigte.
- Des Weiteren muss ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abgegeben werden, eine Loyalitätserklärung.
- Es darf keine Verurteilung zu einer Strafe wegen einer rechtswidrigen Tat vorliegen.
- Die Sicherung des Lebensunterhalts muss aus eigenen Mitteln erfolgen.
- Der Einbürgerungswillige muss Deutschkenntnisse nachweisen können. Dazu können verschiedene Sprachtests absolviert werden.
- Es müssen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden -> Einbürgerungstest.
- Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden.
Einbürgerung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers nach §9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach §9 StAG sind:
- Der Einbürgerungswillige muss mind einen 3järigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen.
- Die Ehe muss mindestens 2 Jahre bestehen.
- Der Ehegatte oder der Lebenspartner muss deutscher Staatsangehöriger sein.
- Außerdem muss ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abgegeben werden, eine Loyalitätserklärung.
- Es darf keine Verurteilung zu einer Strafe wegen einer rechtswidrigen Tat vorliegen.
- Die Sicherung des Lebensunterhalts muss aus eigenen Mitteln erfolgen.
- Es müssen Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen. Diese sollen dem Niveau B1 entsprechen.
- Es müssen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden -> Einbürgerungstest.
- Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden.
Anspruchseinbürgerung nach §10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Für die Erteilung einer Anspruchseinbürgerung müssen noch mehr Auflagen erfüllt werden. Diese sind:
- Der einbürgerungswillige Ausländer muss einen 8jährigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen.
- Er muss ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abgeben, die Loyalitätserklärung.
- Es muss ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen die nicht nach §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, 23 a, 24 und 25 Abs. 3 – 5 Aufenthaltsgesetz erteilt wurde.
- Der Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln gesichert sein.
- Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden.
- Es darf keine Verurteilung zu einer Strafe wegen einer rechtswidrigen Tat vorliegen.
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind nachzuweisen. Diese sollen dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
- Es müssen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden -> Einbürgerungstest.
- Es darf kein Ausschlussgrund für die Einbürgerung vorliegen. Dies ist der Fall, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass gegen den Einbürgerungsbewerber Sicherheitsbedenken bestehen oder ein Ausweisungsgrund vorliegt.
Hier finden Sie die Liste mit den für die Einbürgerung benörigten Unterlagen.
Users who found this page were searching for:
- einbürgerungs b1
- wann habe ich als ausländer anspruch auf einbürgerungs test
- einbürgerungstest zum einbürgerung
- staatsangehörigkeit deutsch für ausländer paragraph 8
- antrag auf einbürgerung nach paragraph 9
- einbürgerung sachsen anhalt
- was muss ich tun wegen einer einbürgerung
- einbürgerungsfragen B1
- paragraf einbürgerung
- Voraussetzungen zur Einbürgerung § 10
Relevante Links von Google:
Did you enjoy this post? Why not leave a comment below and continue the conversation, or subscribe to my feed and get articles like this delivered automatically to your feed reader.
Comments
Imoechte mal gern wissen wie es ist wenn der Vater die deutsche Staatsangehoerigkeit abgegeben hat. der Sohn danach geboren wurde. Der sohn moechte aber die deutsche Staatsangehoerigkeit annehmen. Der Sohn kann Nachweise bis zum Urgrossvater erbringen. Alle Vorfahren von ihm haben in Celle gelebt.
Der Mann selbst lebt in SuedaFRIKA . Wuerde aber gern die deutsche Staatsbuergerschaft annehmen. Wie ist dies moeglich?
Danke
Wo genau steht im Paragraph 9 dass “Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden muessen” ??? Ich sehe keine Notwendigkeit eines Einbuergerungstests fuer Leute die sich nach Paragraph 9 einbuergern lassen moechten.
Das gilt nur fuer Leute die sich nach Paragraph 10 einbuergen lassen moechen….
Hallo,
meine Frau möchte die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, will aber die Philippinische nicht so gerne abgeben. Habe gehört das wenn ein Deutscher im Ausland lebt und dort die Staatsbürgerschaft annimmt, nicht immer seine alte deutsche ablegen,wenn z.B noch in Deutschland nähere Verwante oder Grundbesitz nacchgewiesen wird! Das müßte ja dann auch für Ausländer hier zutreffen, oder liege ich da falsch? Bitte um Hilfe
Christian















Sehr geehrte Damen und Herren,
einige wichtige Fragen stehen mir in meinem Weg zur Einbürgerung vor;
• Was ist der Unterschied zwischen der Loyalitätserklärung und den Einbürgerungstest?
• Muss man die beide vorbereiten? Oder reicht es mir nur den Einbürgerungstest zu absolvieren?
• Mir hat meinen Sachbearbeiter eine sehr komplizierte Version der Loyalitätserklärung eingegeben. Ich habe durch meine Recherche viele einfache Versionen im Internet gefunden…was soll ich machen?
• Ich habe fast sieben Jahren fleißig gearbeitet und bin seit Mai dieses Jahr 2008 Arbeitslos geworden! Das heißt ich habe Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bis Mai 2009. Habe aber gehört, dass wegen der Wirtschaftlichen Krise, Wird ab Januar, 2009 den Arbeitslosen noch weniger bezahlt als bisher…wenn das wirklich passieren wird, werde ich dann weniger bezahlt als HARZ IV Träger…Heißt das, dass mein Antrag deswegen nicht akzeptiert werden?????
Sie werden mir sehr helfen, wenn Sie auf diesen Fragen beantworten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Omar Al-Bayati