Gebühren für die Einbürgerung
Die Gebühren für eine Einbürgerung (Ermessenseinbürgerung oder Anspruchseinbürgerung) betragen 255.- € pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51.- € pro Kind.
Hinweis: Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.
Dies muss man bei den deutschen Behörden bezahlen. Es fallen jedoch zusätzliche Kosten für die Beschaffung benötigter Unterlangen an, welche der Einbürgerungsbewerber vorlegen muss. Bei manchen Ländern muss man sich sozusagen “freikaufen”, wenn man die Staatsangehörigkeit aufgeben möchte. Diese Gebühr kann von ein paar hundert bis mehrere tausend Euro betragen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Konsulat bzw. Ihrer Botschaft…
Nachtrag: Bei der Abgabe des Einbürgerungsantrags muss man eine “Bearbeitungsgebühr” in Höhe von 15.- € bezahlen. Ob diese Gebühr bei den 255.- € berücksichtigt wurde, ist noch unklar.
Hier sind noch paar bekannte “Freikauf-Gebühren”:
Bosnien und Herzegowina: 559.- €
Republik Serbien: 446.- €
Aufruf: Bitte schreibt unten in die Kommentare die Gebühren von anderen Ländern , wenn Ihr welche kennt. Danke!
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Comments
Rumänien will 425,00€, außerdem kommt noch weiteren abzocken dazu wie verschiedene Stempel/je 30-45,00€-mann braucht ca 10 Stück-,Antrag kosten ca. 70,00€; abgesehen davon das mann aus Rumänien tausend papiere braucht, welche auch jede mänge geld kosten.
In Gesamt kostet meine wissen nach, über 2000,00€.















serbien verlang wohl viel mehr 1248 euro und mann darf 5 jahre und mehr auf eine antwort warten, reine abzocke