Gebühren für die Einbürgerung

Die Gebühren für eine Einbürgerung (Ermessenseinbürgerung oder Anspruchseinbürgerung) betragen 255.- € pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51.- € pro Kind.

Hinweis: Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.

Dies muss man bei den deutschen Behörden bezahlen. Es fallen jedoch zusätzliche Kosten für die Beschaffung benötigter Unterlangen an, welche der Einbürgerungsbewerber vorlegen muss. Bei manchen Ländern muss man sich sozusagen “freikaufen”, wenn man die Staatsangehörigkeit aufgeben möchte. Diese Gebühr kann von ein paar hundert bis mehrere tausend Euro betragen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Konsulat bzw. Ihrer Botschaft…

Nachtrag: Bei der Abgabe des Einbürgerungsantrags muss man eine “Bearbeitungsgebühr” in Höhe von 15.- € bezahlen. Ob diese Gebühr bei den 255.- € berücksichtigt wurde, ist noch unklar.

Hier sind noch paar bekannte “Freikauf-Gebühren”:

Bosnien und Herzegowina: 559.- €
Republik Serbien: 446.- €

Aufruf: Bitte schreibt unten in die Kommentare die Gebühren von anderen Ländern , wenn Ihr welche kennt. Danke!

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Comments

serbien verlang wohl viel mehr 1248 euro und mann darf 5 jahre und mehr auf eine antwort warten, reine abzocke

Rumänien will 425,00€, außerdem kommt noch weiteren abzocken dazu wie verschiedene Stempel/je 30-45,00€-mann braucht ca 10 Stück-,Antrag kosten ca. 70,00€; abgesehen davon das mann aus Rumänien tausend papiere braucht, welche auch jede mänge geld kosten.
In Gesamt kostet meine wissen nach, über 2000,00€.

Ukraine will 160 €. Es ist noch Ok. Und ich hoffe, dass alles anderes gut gehen wird.

Wow. Ich komme aus serbien, wusste aber nix davon. wird in der Seite d. serbischen Ministerium nachsehen.

Zu den Gebühren, wenn man den Antrag stellt muss man 191,00 € bezahlen. Das sind so zu sagen die Bearbeitungsgebühren, die auch im Falle einer Ablehnung nicht erstattet werden. Der Rest ist zu zahlen, wenn ein positiver Bescheid vorliegt.
tina

Muss man diese Freikauf-Gebühren auch dann bezahlen, wenn man eine Doppelstaatsbürgerschaft beantragt?

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