Ergänzung zu den Möglichkeiten der Einbürgerung
Vor einigen Monaten haben wir über die Einbürgerungsmöglichkeiten berichtet. Nun hat sich herausgestellt, dass von den Behörden nun noch eine Auflage stellen. Diese besagt, dass eine Einbürgerung auf der Grundlage des §8 StAG (Ermessenseinbürgerung) nur dann möglich ist, wenn eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter vorliegt. Dazu müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sein.
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