Benötigte Unterlagen für die Einbürgerung
Wenn Sie eine der Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, benötigen Sie eine Vielzahl von Unterlagen. Hier haben wir eine Liste aller benötigten Unterlagen angefertigt:
Anspruchseinbürgerung (§10 StAG):
- Ein Passbild (nicht biometrisch)
- Kopie der Ausweispapiere mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
- Aktuelle Geburtsurkunde (Original und Kopie), nicht älter als 6 Monate. Akzeptiert wird auch eine vom Bürgermeisteramt angefertigte beglaubigte Kopie vom Original und Übersetzung. Die Geburtsurkunde sollte mit einer Apostille oder einem Legitimationsvermerk versehen sein.
- Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder (wie oben) [falls Kind(er) vorhanden]
- Heiratsurkunde (Original und Kopie) oder Familienbuch-Abschnitt [falls verheiratet]
- Scheidungsurteil (Original und Kopie) und ggf. Nachweis der Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich [falls geschieden]
- Gehalts- oder Lohnabrechnung der letzten 3 Monate. Bei Selbstständigen letzter Einkommenssteuerbescheid einschließlich einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung der letzten drei Monate, Nachweise über Kranken/Pflegeversicherung und Altersabsicherung sowie Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungsnachweise
- Nachweise über Kenntnisse der deutschen Sprache (darüber werden wir bald berichten)
- Schulbescheinigung des Kindes/der Kinder [falls Kinder vorhanden]
Ermessenseinbürgerung (§8 StAG)
- Unterlagen wir bei Anspruchseinbürgerung
- Handgeschriebener Lebenslauf
- Nachweise über Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder entsprechender Versicherungen von mindestens 60 Monaten
- Ggf. Nachweise über die Unterhaltserfüllung für geschiedene Ehepartner oder Kind/Kinder aus geschiedener Ehe
Einbürgerung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers (§9 StAG)
- Unterlagen wie bei Ermessenseinbürgerung
- Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde des deutschen Ehepartners
- Bei früheren Ehen Scheidungsurteile (aller Ehen) oder Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
Zur Sicherheit fragen Sie nochmal in Ihrem Ausländeramt, ob noch weitere Unterlagen benötigt werden. Kann eventuell von Kreis zu Kreis etwas abweichen.
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[...] 04. Oktober 2008 haben wir über die zur Einbürgerug benötigten Unterlagen berichtet. Zusätzlich zu den aufgeführten Unterlagen wird bei der Anspruchseinbürgerung (§10 [...]