Ergänzung zu den Möglichkeiten der Einbürgerung
Vor einigen Monaten haben wir über die Einbürgerungsmöglichkeiten berichtet. Nun hat sich herausgestellt, dass von den Behörden nun noch eine Auflage stellen. Diese besagt, dass eine Einbürgerung auf der Grundlage des §8 StAG (Ermessenseinbürgerung) nur dann möglich ist, wenn eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter vorliegt. Dazu müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sein.
Nachtrag zu den benötigten Unterlagen
Am 04. Oktober 2008 haben wir über die zur Einbürgerug benötigten Unterlagen berichtet. Zusätzlich zu den aufgeführten Unterlagen wird bei der Anspruchseinbürgerung (§10 StAG) noch der aktuelle Rentenbescheid benötigt. Diesen verlangt die Ausländerbehörde oder das Landratsamt, nachdem alle anderen Unterlagen geprüft wurden. Um Zeit zu sparen würden wir vorschlagen, den Bescheid gleich mit dem Einbürgerungsantrag abzugeben.
Ihren aktuellen Rentenbescheid bekommen Sie kostenlos von der Deutschen Rentenversicherung. Hier noch die kostenlose Telefonnummer: 0800 10004800.
Sicherheitsmäßige Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern
Zu der Loyalitätserklärung muss der Einbürgerungsbewerber auch die sogenannte “Unterrichtung über die sicherheitsmäßige Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern gemäß §3 Abs. 4 Landesverfassungsschutzgesetz (LVGS)” unterschreiben. Diese beinhaltet folgendes:
Es liegt nicht im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, die deutsche Staatsangehörigkeit an Personen zu verleihen, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines deutschen Landes gefährden. Bei Einbürgerungen wird daher durch eine sicherheitsmäßige Überprüfung festgestellt, ob über den Einbürgerungsbewerber Erkenntnisse vorliegen, die einer Einbürgerung entgegenstehen. Ein Einbürgerungshindernis in diesem Sinne kann insbesondere dann gegeben sein, wenn sich der Einbürgerungsbewerber in politischextremistischen Organisationen betätigt.
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Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
Jeder Einbürgerungswillige muss Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Sprachkenntnisse sind entscheidend für eine erfolgreiche Einbürgerung. Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber eines der folgenden Dokumente bzw. Zeugnisse vorlegt:
In der eckigen Klammer ist vermerkt, durch wen, das Dokument bzw. Zeugnis bestätigt oder erteilt wird.
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Benötigte Unterlagen für die Einbürgerung
Wenn Sie eine der Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, benötigen Sie eine Vielzahl von Unterlagen. Hier haben wir eine Liste aller benötigten Unterlagen angefertigt:
Anspruchseinbürgerung (§10 StAG):
- Ein Passbild (nicht biometrisch)
- Kopie der Ausweispapiere mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
- Aktuelle Geburtsurkunde (Original und Kopie), nicht älter als 6 Monate. Akzeptiert wird auch eine vom Bürgermeisteramt angefertigte beglaubigte Kopie vom Original und Übersetzung. Die Geburtsurkunde sollte mit einer Apostille oder einem Legitimationsvermerk versehen sein.
- Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder (wie oben) [falls Kind(er) vorhanden]
- Heiratsurkunde (Original und Kopie) oder Familienbuch-Abschnitt [falls verheiratet]
- Scheidungsurteil (Original und Kopie) und ggf. Nachweis der Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich [falls geschieden]
- Gehalts- oder Lohnabrechnung der letzten 3 Monate. Bei Selbstständigen letzter Einkommenssteuerbescheid einschließlich einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung der letzten drei Monate, Nachweise über Kranken/Pflegeversicherung und Altersabsicherung sowie Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungsnachweise
- Nachweise über Kenntnisse der deutschen Sprache (darüber werden wir bald berichten)
- Schulbescheinigung des Kindes/der Kinder [falls Kinder vorhanden]
Ermessenseinbürgerung (§8 StAG)
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Loyalitätserklärung
Bei jeder der drei Einbürgerungsmöglichkeiten muss eine Loyalitätserklärung unterschrieben werden. Diese sieht wie folgt aus:
Ich erkläre folgendes:
- Ich bekenne mich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere erkenne ich an:
- das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
- die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung an Gesetz und Recht,
- das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
- die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
- die Unabhängigkeit der Gerichte,
- den Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
- die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
- Ich erkläre, dass ich keine Bestrebungen verfolge oder unterstütze, oder verfolgt oder unterstützt habe, die
- gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder
- eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
Ort, Datum Unterschrift
Gebühren für die Einbürgerung
Die Gebühren für eine Einbürgerung (Ermessenseinbürgerung oder Anspruchseinbürgerung) betragen 255.- € pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51.- € pro Kind.
Hinweis: Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.
Dies muss man bei den deutschen Behörden bezahlen. Es fallen jedoch zusätzliche Kosten für die Beschaffung benötigter Unterlangen an, welche der Einbürgerungsbewerber vorlegen muss. Bei manchen Ländern muss man sich sozusagen “freikaufen”, wenn man die Staatsangehörigkeit aufgeben möchte. Diese Gebühr kann von ein paar hundert bis mehrere tausend Euro betragen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Konsulat bzw. Ihrer Botschaft…
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Möglichkeiten der Einbürgerung
Nach deutschem Gesetz gibt es im Wesentlichen 3 Rechtsgrundlagen für eine Einbürgerung. Diese sind:
- Ermessenseinbürgerung nach §8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Einbürgerung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers nach §9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Anspruchseinbürgerung nach §10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Ermessenseinbürgerung nach §8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Die Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung sind:
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Einbürgerungstest: Thüringen
Frage 1
Welches Wappen gehört zum Freistaat Thüringen?

O 1
O 2
O 3
X 4
Frage 2
Welches ist ein Landkreis in Thüringen?
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Einbürgerungstest: Schleswig-Holstein
Frage 1
Welches Wappen gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein?

O 1
O 2
X 3
O 4
Frage 2
Welches ist ein Landkreis in Schleswig-Holstein?
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